Wer zwischen 2022 und 2025 in den Dolomiten Ski gefahren ist, sollte jetzt alte Skipässe und Buchungsbelege heraussuchen: Dolomiti Superski und die zwölf angeschlossenen Skigebiete stellen insgesamt 30 Millionen Euro für frühere Kunden bereit. Anlass ist ein Verfahren der italienischen Wettbewerbsbehörde wegen möglicher Wettbewerbsbeschränkungen bei den Preisen und beim Vertrieb von Gebietsskipässen.
Ab dem 15. Oktober 2026 können berechtigte Skifahrer zwischen 20 Prozent Rückerstattung und einem Rabattguthaben von 30 Prozent wählen. Allerdings zählt längst nicht jeder Skipass – ausgerechnet die verbundweiten Dolomiti-Superski-Pässe sind ausgeschlossen. Wir erklären, wer Geld bekommt, welche Nachweise erforderlich sind und warum man mit dem Antrag nicht zu lange warten sollte.
Das Wichtigste in Kürze
- Anträge können ab dem 15. Oktober 2026 gestellt werden.
- Berücksichtigt werden bestimmte Tages- und Mehrtagesskipässe aus den Wintern 2022/23, 2023/24 und 2024/25.
- Zur Wahl stehen 20 Prozent Rückerstattung per Überweisung oder 30 Prozent Rabattguthaben.
- Die Regelung gilt nur für Skipässe eines einzelnen Skigebiets.
- Die verbundweiten Dolomiti-Superski-Pässe sind ausgeschlossen.
- Die verfügbaren Mittel sind begrenzt und werden nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben.
- Ausführliche Informationen und den Link zum Antragsportal gibt's auf der Informationsseite von Dolomiti Superski.
Wer hat Anspruch auf die Erstattung?
Die Regelung richtet sich an Kunden, die in den Wintern 2022/23, 2023/24 oder 2024/25 einen Skipass für eines der zwölf einzelnen Dolomiti-Superski-Gebiete gekauft haben. Berücksichtigt werden Tageskarten und Mehrtagesskipässe mit einer Gültigkeit von bis zu 31 aufeinanderfolgenden Tagen. Auch ermäßigte Tickets, Aktionskarten und Skipässe mit offenem Datum können anerkannt werden. Das Gleiche gilt für Dolomiti-SkiMyWay- und Telepass-Tageskarten, sofern diese ausschließlich für ein einzelnes Skigebiet galten.
Die Staatsangehörigkeit und der Wohnort spielen keine Rolle. Somit können auch Urlauber aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz einen Antrag stellen. Entscheidend ist, dass sich der frühere Kauf eindeutig nachweisen lässt und der Skipass zu einer der eingeschlossenen Kategorien gehört.
Die Regelung umfasst folgende zwölf Skigebiete:
1. Cortina d’Ampezzo
2. Kronplatz
3. Alta Badia
4. Gröden/Seiser Alm
5. Val di Fassa/Carezza
6. Arabba/Marmolada
7. 3 Zinnen Dolomites
8. Val di Fiemme/Obereggen
9. San Martino di Castrozza/Passo Rolle
10. Gitschberg Jochtal/Brixen
11. Alpe Lusia/San Pellegrino
12. Civetta
Entscheidend ist, dass der Skipass für das jeweilige Gesamtgebiet gültig war. Tickets, die nur für eine kleinere Teilzone oder einen einzelnen Lift galten, sind nicht eingeschlossen.
Welche Skipässe sind ausgeschlossen?
Keinen Ausgleich gibt es für Tages- und Mehrtagesskipässe, die im gesamten Verbund Dolomiti Superski gültig waren. Ebenfalls ausgeschlossen sind Saisonkarten, Superski Family, Superdays, Valle Silver, Wertkarten, der Ikon Pass und Halbtagesskipässe. Auch kostenlose, stornierte, gesperrte oder bereits erstattete Tickets werden nicht berücksichtigt. Das Gleiche gilt für Karten einzelner Lifte, kleinerer Teilgebiete und für Käufe aus der Wintersaison 2025/26.
Nicht beteiligt sind zudem die Gebiete von Skirama Adamello Brenta. Dazu gehören unter anderem Madonna di Campiglio, Pinzolo, Folgarida-Marilleva, Pejo, Tonale-Ponte di Legno, Paganella und Monte Bondone.
Was gilt bei kombinierten Skipässen?
Auch kombinierte Mehrtagesskipässe können teilweise berücksichtigt werden. Ein Beispiel ist eine Karte, die fünf Tage in Val di Fiemme und zwei Tage im gesamten Dolomiti-Superski-Verbund umfasst.
In diesem Fall fließt nur der Preisanteil für Val di Fiemme in die Berechnung ein. Der Anteil für die zwei verbundweiten Dolomiti-Superski-Tage ist ausgeschlossen.
Wie viel Geld gibt es zurück?
Berechtigte Kunden können zwischen einer Auszahlung von 20 Prozent und einem Rabattguthaben von 30 Prozent wählen. Berechnungsgrundlage ist der nach der Prüfung anerkannte Kaufbetrag. Dieser kann vom ursprünglich bezahlten Gesamtpreis abweichen, beispielsweise wenn nur ein Teil eines Kombiskipasses berücksichtigt wird oder sich nicht alle früheren Käufe eindeutig nachweisen lassen.
| Kaufbetrag | Auszahlung | Rabattguthaben |
|---|---|---|
| 100 Euro | 20 Euro | 30 Euro |
| 500 Euro | 100 Euro | 150 Euro |
| 1.000 Euro | 200 Euro | 300 Euro |
Wer sich für die direkte Rückerstattung entscheidet, erhält 20 Prozent des anerkannten Betrags auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Diese Variante ist vor allem für Skifahrer interessant, die keine weitere Reise in die Dolomiten planen oder sich nicht auf ein bestimmtes Skigebiet festlegen möchten.
Das Rabattguthaben hat einen Wert von 30 Prozent des anerkannten Kaufbetrags. Es kann für künftige Winter-Skipässe eines einzelnen Skigebietsverwendet werden und ist damit zwar höher, aber an einen erneuten Kauf gebunden. Das gewünschte Gebiet muss bereits beim Antrag ausgewählt werden und kann nachträglich nicht mehr geändert werden.
Geld oder Gutschein: Welche Variante lohnt sich?
Das Rabattguthaben ist deutlich mehr wert als die Auszahlung. Es lohnt sich jedoch nur, wenn es tatsächlich verwendet wird. Wer bis spätestens zum Ende der Saison 2028/29 wieder in den Dolomiten Ski fahren möchte und sein bevorzugtes Gebiet bereits kennt, erhält mit dem Guthaben den größeren Vorteil. Es kann auf mehrere Käufe verteilt und mit anderen Ermäßigungen oder Sondertarifen kombiniert werden. Nicht verbrauchtes Restguthaben bleibt erhalten. Zudem ist der Rabattcode nicht personengebunden und kann übertragen werden.
Wer dagegen flexibel bleiben möchte, noch keine weitere Reise plant oder künftig in einem anderen Skiverbund fahren will, ist mit der 20-prozentigen Auszahlung besser beraten. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein, denn nach dem endgültigen Absenden des Antrags kann weder von der Auszahlung zum Gutschein noch vom Gutschein zur Auszahlung gewechselt werden. Auch das für den Gutschein ausgewählte Skigebiet lässt sich dann nicht mehr ändern.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragsplattform soll am 15. Oktober 2026 freigeschaltet werden. Der Zugang wird über die Informationsseite von Dolomiti Superski bereitgestellt. Dort müssen sich Antragsteller persönlich registrieren, ihre früheren Käufe angeben und zwischen Auszahlung und Rabattguthaben wählen. Für eine Überweisung wird eine IBAN benötigt, für das Guthaben muss das gewünschte Skigebiet festgelegt werden.
Wenn der frühere Kauf bereits im Kundensystem von Dolomiti Superski gespeichert ist, soll die Prüfung möglichst automatisch erfolgen. Andernfalls müssen geeignete Unterlagen hochgeladen werden. Hilfreich sind insbesondere die alte Skipassnummer beziehungsweise Keycard, Kauf- und Bestellbestätigungen, Kassenbelege, Rechnungen sowie Konto- oder Kreditkartenabrechnungen. Wer entsprechende Unterlagen noch besitzt, sollte diese bereits vor dem Start des Portals zusammensuchen und digitalisieren.
Reiseveranstalter können den Antrag nicht stellvertretend für ihre Kunden einreichen. Er muss grundsätzlich von dem Endkunden gestellt werden, der den Skipass verwendet hat und dessen Bezahlung nachweisen kann.
Was gilt bei Pauschalreisen und Familienkäufen?
Bei einer Pauschalreise reicht eine allgemeine Rechnung über Hotel, Skipass und weitere Reiseleistungen nicht aus, wenn der Preis des Skipasses darin nicht separat ausgewiesen ist. Betroffene sollten deshalb prüfen, ob der Reiseveranstalter, das Hotel oder das Buchungsportal noch eine detaillierte Rechnung oder Bestätigung ausstellen kann.
Noch nicht eindeutig geklärt ist, wie die Prüfung bei Familien- und Gruppenkäufen abläuft, wenn eine Person alle Karten bezahlt hat, diese aber von mehreren Personen genutzt wurden. Weitere Hinweise dazu dürften mit der Freischaltung der Antragsplattform veröffentlicht werden.
Warum sollte man den Antrag früh stellen?
Für die Initiative stehen insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind zwölf Millionen Euro für direkte Rückerstattungen und 18 Millionen Euro für Rabattguthaben vorgesehen. Der Gutschein-Fonds wird in drei Tranchen zu jeweils sechs Millionen Euro für die Winter 2026/27, 2027/28 und 2028/29 freigegeben. Zusätzlich existieren für die zwölf Skigebiete getrennte Budgets in unterschiedlicher Höhe.
Die Zahlungen und Guthaben werden nur gewährt, solange im jeweils zuständigen Fonds noch Mittel vorhanden sind. Die Antragsplattform soll anzeigen, wie viel Geld für jedes Gebiet und jede Ausgleichsart noch verfügbar ist. Ein eingereichter und grundsätzlich berechtigter Antrag garantiert deshalb noch keine Auszahlung.
Für die Vergabe gilt das Prinzip „First come, First served“. Laut der bei der italienischen Wettbewerbsbehörde eingereichten Verpflichtungserklärung richtet sich die Reihenfolge danach, wann ein Antrag geprüft und bestätigt wurde. Wer eine manuelle Dokumentenprüfung benötigt, sollte seinen Antrag deshalb möglichst früh einreichen.
Warum gibt es die Erstattungen?
Hintergrund ist ein Verfahren der italienischen Wettbewerbsbehörde AGCM gegen Dolomiti Superski und die zwölf angeschlossenen Gebietsverbünde. Untersucht wurden eine mögliche Koordinierung der Preise für Gebietsskipässe sowie Einschränkungen beim Verkauf über externe Anbieter.
Dolomiti Superski und die Gebietsverbünde verpflichteten sich unter anderem dazu, die Preis- und Vertriebspolitik der einzelnen Gebiete künftig eigenständiger zu gestalten und 30 Millionen Euro für frühere Skipasskäufer bereitzustellen. Die Wettbewerbsbehörde erklärte diese Verpflichtungen für verbindlich, beendete das Verfahren jedoch ohne Feststellung eines Rechtsverstoßes. Bei den Zahlungen handelt es sich somit nicht um einen gerichtlich zugesprochenen Schadenersatz.
Häufige Fragen zur Skipass-Erstattung
Können Urlauber aus Deutschland einen Antrag stellen?
Ja. Die Regelung ist nicht auf Kunden mit Wohnsitz in Italien beschränkt. Entscheidend sind der frühere Skipasskauf und die übrigen Teilnahmebedingungen.
Was mache ich, wenn ich den Skipass nicht mehr habe?
Der Kauf kann möglicherweise auch durch eine Bestellbestätigung, Rechnung, Kreditkartenabrechnung oder einen Kontoauszug nachgewiesen werden. Ob die eingereichten Unterlagen ausreichen, wird individuell geprüft.
Ist der Dolomiti-Superski-Pass eingeschlossen?
Nein. Die verbundweiten Tages-, Mehrtages- und Saisonkarten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Ausgleichsregelung betrifft nur Skipässe für eines der zwölf einzelnen Gesamtgebiete.
Kann ich Auszahlung und Guthaben kombinieren?
Für denselben Kauf nicht. Antragsteller müssen sich zwischen der 20-prozentigen Überweisung und dem 30-prozentigen Rabattguthaben entscheiden.
Kann ich meine Entscheidung später ändern?
Nein. Nach dem endgültigen Absenden kann weder die gewählte Ausgleichsform noch das beim Gutschein angegebene Skigebiet geändert werden.
Muss das Rabattguthaben auf einmal verbraucht werden?
Nein. Es kann auf mehrere Käufe verteilt werden. Ein Restbetrag bleibt bis zum Ende der Wintersaison 2028/29 verfügbar.
Kann ich das Guthaben weitergeben?
Ja. Der Rabattcode ist nicht personengebunden und kann übertragen werden.
Gibt es eine feste Antragsfrist?
Die Initiative ist für die Winter 2026/27 bis 2028/29 vorgesehen. Maßgeblich ist allerdings die Verfügbarkeit der jeweiligen Fonds. Berechtigte sollten daher nicht bis zu einer möglichen Schlussfrist warten.
Was passiert, wenn der Fonds bereits leer ist?
Dann kann trotz eines grundsätzlich berechtigten Skipasses kein Ausgleich mehr gewährt werden. Die Antragstellung allein begründet keine Zahlungsgarantie.




